Zertifizierung nach DIN EN 149

FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken müssen der DIN EN 149 entsprechen. Darunter versteht man die 2001 und 2009 erlassene Norm „Atemschutzgeräte − Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“. Diese Norm legt Kriterien fest, welche die Masken mindestens erfüllen müssen, um als wirksam gegen Aerosole (Partikel) zu gelten.

Unsere FFP2-Masken erfüllen natürlich diese Norm und sind entsprechend zertifiziert.

FFP2-Masken dürfen z.B. einen Durchlassgrad von maximal sechs Prozent haben. Außerdem darf die gesamte nach innen gerichtete Leckage 11 Prozent nicht überschreiten. Laut DIN EN 149 müssen sich die Masken mühelos auf- und absetzen lassen. Darüber hinaus sollten sie hautverträglich und hygienisch verpackt sein.

Um eine Zertifizierung zu erhalten, müssen Schutzmasken durch ein externes Labor überprüft werden. In der DIN EN 149 wird genau beschrieben, wie eine solche Prüfung ablaufen muss. Alle von DMASKS verkauften FFP2-Masken haben dieses Prüfverfahren bestanden und eine CE-Zertifizierung erhalten.

Im Detail beinhaltet die Prüfung unter anderem folgende Punkte:

  • Praktische Leistung: Gehprüfung, Arbeitssimulationsprüfung
  • Mechanische Widerstandsfähigkeit
  • Leckage
  • Entflammbarkeit
  • Kohlenstoffdioxid-Gehalt der Einatemluft
  • Stärke der Befestigung des Ausatemventilgehäuses
  • Atemwiderstand

Die von uns in Deutschland hergestellten FFP-2 Masken sind natürlich zertifiziert und haben eine CE Kennzeichnung. Sind die Made in Germany Masken deswegen deutlich teurer? Überzeugen Sie sich selbst, was unsere Masken kosten. Denn Qualität muss nicht teuer sein. Hier geht es in unseren FFP2-Masken Shop.